Konsumentensicherheit geht vor Marketing
Weiß der durchschnittliche italienische Konsument, was sich hinter dem Begriff „Yerba Mate“ verbirgt und wie man das Produkt zubereitet? Mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigten sich 35 Unternehmer des Lebensmittelsektors gemeinsam mit Luca D’Ambrosio, dem Amtsdirektor des Labors für Lebensmittelanalysen der Landesagentur für Umwelt. Organisiert wurde das Zusammentreffen vom Cluster Alimentaris des TIS innovation park. Bei dieser Begegnung der besonderen Art lernten die teilnehmenden Unternehmer vor allem eines: als Lebensmittelproduzent darf man die Konsumentensicherheit nie aus den Augen verlieren.
Der Zusatz „Aufgussgetränk“ hätte dem Produzenten des oben genannten „Yerba Mate“ auch nicht wirklich geholfen. Die Kontrollorgane müssen von Berufswegen mehr als genau sein. Im vorliegenden Fall des Yerba-Mate-Aufgussgetränkes könne nicht davon ausgegangen werden, dass der durchschnittliche italienische Konsument weiß, wie dieses Getränk zubereitet wird. Also muss dies ausführlich auf der Verpackung des Produktes beschrieben werden. Ist das nicht der Fall, zahlt der Hersteller Strafe. Yerba Mate ist ein in Südamerika weit verbreitetes Aufgussgetränk. Die Yerba-Mate-Blätter werden zur Zubereitung mit kochendem Wasser übergossen, das Ganze lässt man fünf Minuten ziehen – fertig. Wer diese Anweisung auf sein Etikett schreibt, kann Geld sparen. „Die Mehrsprachigkeit in Südtirol“, erörtert Bettina Schmid, Managerin des Cluster Alimentaris, „stellt für solche Erläuterungen auf Etiketten eine wirkliche Herausforderung dar. Schließlich hat man ja für Gebrauchsanweisungen auf Verpackungen nicht sehr viel Platz.“
Chinesisches Schlankheitsmittel
Das Auge des Gesetzes ist aber, gerade wenn es um Etikettierung und Beipackzettel geht, sehr streng und zwar zurecht, wie etwa im Falle des Schlankheitsmittels, das übers Internet verkauft und Verbrauchern also weltweit zum Kauf angeboten wurde. Das Produkt wurde von China über Rumänien nach Italien importiert, obwohl sich – wie sich später herausstellte – Substanzen darin befanden, die selbst in der Arzneimittelindustrie mittlerweile verboten sind. Die Folge war eine Strafanzeige – und zwar für den Importeur, der das Mittel mit den verbotenen Substanzen nach Italien einführte. Gekennzeichnet war das Mittel übrigens als „rein pflanzlich“.
Mehrsprachige Babynahrung
Beanstandet wurde auch das Unternehmen, das in Deutschland hergestellte Babynahrung in Südtirol verkaufte und nicht in italienischer Sprache darauf hinwies, dass das Plopp-Geräusch des Deckels beim Öffnen des Gläschens ein Frischemerkmal darstellt. Auch hier kam es zu einer Strafe, denn gerade, wenn es um die Produktsicherheit geht, müssen Produzenten und Verkäufer von Lebensmitteln die Mehrsprachigkeit in Südtirol für die angemessene Verbraucherinformation berücksichtigen.
Orangen gegen Grippe?
„Orangen gegen Grippe“ warb ein Supermarkt zurzeit als die Grippe Hochkonjunktur hatte und die Orangen im Sonderangebot waren. Die Lebensmittelkontrolle strafte auch in diesem Fall, denn „die vorbeugende oder heilende Wirkung der Orangen würde suggeriert“ und das ist nicht zulässig.
In pointierter und anschaulicher Weise schilderte Luca D’Ambrosio noch eine Vielzahl von Kuriositäten aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz und betonte, dass es sich bei den Strafen nicht um Böswilligkeiten handle, sondern dass das Amt für Lebensmittelanalysen die Aufgabe, Konsumentensicherheit zu garantieren, sehr ernst nimmt.
„Unsere Unternehmer“, so Bettina Schmid vom Cluster Alimentaris, „bekamen wichtige Informationen zu den Themen Etikettierung und Verpackung und lernten einmal mehr, dass man bei allem notwendigen Marketing die Konsumentensicherheit nicht aus den Augen verlieren darf und dadurch viel Geld sparen kann.“

